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Familienrecht

Was ist eine einvernehmliche Scheidung? Ist eine einvernehmliche Scheidung möglich, ohne in die Türkei zu kommen?

Wer sich scheiden lassen möchte, hat bekanntlich zwei Möglichkeiten: die einvernehmliche und die strittige Scheidung. Der strittige Scheidungsprozess ist langwierig und mühsam. Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn sich die Menschen, die sich für eine Scheidung entschieden haben, über die Folgen der Scheidung einigen, ohne diesen langen und anstrengenden Prozess durchlaufen zu müssen.

Dank einer einvernehmlichen Scheidung können sich Menschen, die sich scheiden lassen möchten, auf zivilisierte Weise einigen, den Prozess schnell abschließen und ein neues Kapitel in ihrem Leben aufschlagen.

Für eine einvernehmliche Scheidung müssen sich die Beteiligten in folgenden Punkten unbedingt einig sein:

a- Wenn ja, wer das Sorgerecht für die Kinder bekommt, wie und wann die andere Partei die Kinder trifft,

b- Wenn Unterhaltszahlungen oder Entschädigungen zu leisten sind, die Höhe und die Zahlungsmodalitäten (es kann auch entschieden werden, dass keine Entschädigung oder Unterhaltszahlungen geleistet werden)

Kommt es zu einer Einigung in diesen Punkten, ist eine einvernehmliche Scheidung möglich. Darüber hinaus kann im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung auch die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens wie Haus, Auto etc. geregelt werden. Eine Regelung dieser Frage ist allerdings nicht zwingend erforderlich.

Im weiteren Verlauf unseres Artikels informieren wir unsere Leser darüber, wie der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung abläuft und ob eine Verpflichtung besteht, in die Türkei zu kommen.

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Klicken Sie hier, um unseren Artikel zu diesem Thema mit dem Titel „Scheidung im Ausland lebender türkischer Staatsbürger“ zu lesen.

Ist eine Einreise in die Türkei für eine einvernehmliche Scheidung erforderlich? Wie funktioniert der Prozess?

Es gibt zwei verschiedene Methoden für eine einvernehmliche Scheidung in der Türkei. Bei der ersten Methode ist eine Anreise in die Türkei nicht erforderlich. Allerdings müssen dafür bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

 

Bedingungen für eine einvernehmliche Scheidung ohne Reise in die Türkei:

1. Das Ehepaar darf keine gemeinsamen Kinder haben. Falls gemeinsame Kinder vorhanden sind, ist eine einvernehmliche Scheidung ohne Anreise nicht möglich.

2. Keiner der Ehepartner darf Unterhalt, Entschädigung oder sonstige finanzielle Forderungen haben. Falls eine Unterhalts- oder Entschädigungszahlung vereinbart werden soll, ist eine persönliche Anwesenheit in der Türkei erforderlich.

3. Da die Ehepartner nicht anwesend sein werden, muss das Gericht Zeugen anhören. Dafür müssen die Parteien zwei in der Türkei ansässige Personen (Verwandte oder Freunde) als Zeugen benennen.

4. Beide Ehepartner müssen eine notarielle Vollmacht für unseren Anwalt ausstellen, um das Scheidungsverfahren in ihrem Namen durchführen zu lassen. Die Vollmacht kann bei der nächstgelegenen türkischen Botschaft oder Konsulat ausgestellt werden.

 

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die einvernehmliche Scheidung ohne Anreise in die Türkei durchgeführt werden. Falls eine der Bedingungen nicht erfüllt ist, müssen beide Ehepartner persönlich nach Türkei reisen. Ein eintägiger Aufenthalt und ein 5-minütiger Gerichtstermin reichen aus.

Ablauf der einvernehmlichen Scheidung mit Anreise in die Türkei:

 

Falls die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, läuft der Prozess wie folgt ab:

• Zunächst müssen Sie uns kontaktieren und angeben, wann Sie in die Türkei reisen können. Danach muss mindestens einer der Ehepartner eine Vollmacht für unser Anwaltsbüro ausstellen.

• Die Scheidungsklage wird von uns in der Stadt eingereicht, in der die Ehepartner geschieden werden möchten. Das Gericht vergibt im Voraus einen Termin, der mit der Anreise der Ehepartner abgestimmt wird. Die Ehepartner müssen nur für ca. 5 Minuten vor Gericht erscheinen.

• Nach der Gerichtsentscheidung wird die Scheidung in das türkische Personenstandsregister eingetragen. Selbst wenn die Ehepartner sofort ins Ausland zurückkehren, erledigen wir die erforderlichen Formalitäten in der Türkei. Die neuen Personalausweise können in der türkischen Botschaft oder im Konsulat abgeholt werden. Dieser gesamte Prozess dauert in der Regel etwa zwei Wochen, aber die Ehepartner müssen nicht in der Türkei bleiben.

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