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Erbrecht

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Das Erbrecht ist der Rechtszweig, der regelt, an wen und wie das Vermögen einer Person im Todes- oder Verschwindensfall übertragen wird. Ihre Grundlage ist Art. Regelungen zum Erbrecht sind, beginnend mit Artikel 35, in den Artikeln 495 bis 682 des türkischen Zivilgesetzbuches enthalten. Gesetzliche Erben, eingesetzte Erben, Erbgang, Erbvertrag, Testament, Nachlass, Mittäterschaft des Erblassers, Erbausschlagung sind Themen die das Erbrecht betreffen.

Wir betreuen unsere Mandanten in Fällen und Arbeiten, die in den Bereich des Erbrechts fallen, wie z. B. die Erlangung eines Erbscheins, die Hinterziehung einer Erbschaft, die Auflösung einer Partnerschaft, die Feststellung des Nachlasses und die Absprache des Verstorbenen im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. , die Zivilprozessordnung und die einschlägigen Gesetze.

Klicken Sie hier, um unseren Artikel mit dem Titel „Erbschaftsverfahren für im Ausland lebende Personen in der Türkei“ zu lesen.

Einige unserer Leistungen im Bereich Erbrecht:

Einholen eines Erbscheins

Fall zur Feststellung des Nachlasses (geerbte Güter und Rechte)

Der Fall der Auflösung der Gesellschaft (Vernichtung des Geschäftsanteils)

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Fälle bezüglich der Absprache des Verstorbenen

Erbschaftsausschlagungsfälle

Tenkis ve denkleştirme davaları

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