
Erbrecht
Erbschaftsangelegenheiten für im Ausland lebende Personen in der Türkei
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Zunächst richtet sich dieser Artikel an Personen, die im Ausland leben und innerhalb der Türkei eine oder mehrere der unten aufgeführten Probleme im Zusammenhang mit dem Erbrecht haben.
Wie bekannt ist, regelt das Erbrecht die Verteilung des Vermögens einer Person nach deren Tod. Im Ausland lebende Personen stehen häufig vor folgenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Erbrecht in der Türkei:
a) Aufgrund ihres langjährigen Aufenthalts im Ausland versuchen Verwandte in der Türkei, sie von ihrem Erbrecht auszuschließen. Dazu gehört, dass der Erblasser (die verstorbene Person) noch zu Lebzeiten sein Vermögen auf andere Personen überträgt, um das Erbrecht der im Ausland lebenden Person zu beeinträchtigen.
b) In der Türkei ansässige Angehörige nutzen ihre Nähe zum Erblasser aus und lassen sich noch zu dessen Lebzeiten dessen Vermögen überschreiben, um das Erbrecht der im Ausland lebenden Erben zu schmälern.
c) Andere Erben in der Türkei verlangen eine notarielle Vollmacht von im Ausland lebenden Erben unter dem Vorwand, dass diese für eine andere Transaktion erforderlich sei. Diese Vollmachten werden missbraucht, um Rechte des im Ausland lebenden Erben zu verletzen.
d) Der Erblasser hat sein gesamtes Vermögen per Testament an eine andere Person oder mehrere Personen übertragen und das Erbrecht des im Ausland lebenden Erben dadurch verletzt.
e) Alle Erben befinden sich im Ausland und möchten das in der Türkei hinterlassene Vermögen des Erblassers untereinander aufteilen.
f) Der Verstorbene hatte ein uneheliches Kind, doch die anderen Kinder wollen ihm keinen Anteil am Erbe gewähren.
g) Eine im Ausland lebende Person möchte die Erbschaft in der Türkei ausschlagen, um nicht für Schulden des Erblassers haften zu müssen.
h) Eine im Ausland lebende Person möchte für ihr Vermögen in der Türkei ein rechtsgültiges Testament verfassen.
ı) Einige Erben leben im Ausland, während die in der Türkei ansässigen Erben ihren Geschwistern oder anderen Verwandten im Ausland keine Informationen über das Erbe geben. Die im Ausland lebenden Personen wissen nicht einmal, welche Vermögenswerte ihnen zustehen.
j) Einige Erben leben im Ausland, während Immobilien, die zu ihrem Erbanteil gehören, von den in der Türkei ansässigen Erben vermietet werden. Die im Ausland lebenden Erben werden nicht über diese Mieteinnahmen informiert, wodurch ihre Erbrechte ignoriert werden.
In diesem Artikel werden wir unsere Leser, die mit den oben genannten oder ähnlichen Problemen konfrontiert sind oder einen Verdacht haben, umfassend informieren. Zunächst ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und zu wissen, dass es für diese Probleme eine Lösung gibt.
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Ich lebe im Ausland – wie kann ich mein Erbrecht schützen? Wie kann ich die unrechtmäßige Übertragung von Erbvermögen verhindern?
Wie bekannt ist, wird die verstorbene Person als „Erblasser“, die erbberechtigten Personen als „Erben“ und das gesamte hinterlassene Vermögen als „Nachlass“ bezeichnet.
Einige Erben haben den Status „gesetzliche Erben“. Gesetzliche Erben haben aufgrund des Gesetzes ein Erbrecht am Nachlass. Zu den gesetzlichen Erben gehören Verwandte in gerader Linie, Adoptivkinder und deren Nachkommen sowie der überlebende Ehepartner. Gesetzliche Erben erben nach einer bestimmten Rangfolge, die als Ordnungsprinzip bezeichnet wird. Beispielsweise haben die Kinder des Erblassers Vorrang bei der Erbfolge, wenn sie noch leben.
In Fällen, in denen einige Kinder des Erblassers im Ausland leben, kommt es häufig vor, dass die in der Türkei lebenden Erben versuchen, den Nachlass zu verbergen und das Vermögen des Erblassers auf ihren eigenen Namen zu übertragen, um die Erbansprüche der im Ausland lebenden Erben zu umgehen.
Die häufigste Methode des Erbschaftsbetrugs ist es, die Vermögensübertragung im Grundbuch als „Verkauf“ zu tarnen. Beispielsweise verkauft der Erblasser noch zu Lebzeiten eine Immobilie an eines seiner Kinder – in vielen Fällen wird dies ausgenutzt, wenn der Erblasser bereits hochbetagt ist. Obwohl in Wirklichkeit keine echte Verkaufsabsicht besteht, wird ein solcher Vorgang durchgeführt, um die anderen Erben zu täuschen.
In solchen Fällen muss die geschädigte Person eine Klage wegen Erbschleicherei (Muris-Muvaza-Klage) einreichen, um ihr Erbrecht wiederzuerlangen. Diese Klage ist eine besondere Art des Erbrechtsstreits, der Merkmale aus verschiedenen Rechtsbereichen enthält. Aufgrund ihrer Natur sind diese Verfahren äußerst komplex.
Zeit und Strategie sind bei dieser Klage entscheidend. Zunächst muss eine Sicherungspfändung auf die betroffene Immobilie eingetragen werden, um zu verhindern, dass sie an eine andere Person weiterverkauft wird. Andernfalls kann ein erheblicher Rechtsverlust eintreten. Am Ende des Verfahrens kann der unrechtmäßige Verkauf rückgängig gemacht werden, sodass der rechtmäßige Erbe seinen Anteil zurückerhält.
Wie beschrieben, ist es bei diesem Klageverfahren äußerst wichtig, schnell zu handeln. Zudem erfordert die Komplexität des Verfahrens die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts im Erbrecht. Ohne fachkundige rechtliche Beratung ist ein erheblicher Verlust des Erbanspruchs sehr wahrscheinlich.
Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Unterstützung für Erbrechtsstreitigkeiten in der gesamten Türkei. Mit unserer Erfahrung und Expertise im Erbrecht entwickeln wir zielgerichtete Lösungen für unsere Mandanten. Für eine kostenlose Erstberatung können Sie uns über den unten stehenden
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